Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: März 2025

 

1: //  Zustandekommen eines Beratungs- oder Coachingvertrages

Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der WIN-COACH Reichl & Reichl GbR und dem/der Kund*in als Beratungs- oder Seminarvertrag im Sinne §§ 611 ff Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

 

Der Beratungsvertrag kommt zustande, wenn das Unternehmen vertreten durch eine Führungskraft oder Mitarbeitenden das mündliche oder schriftliche Angebot annimmt.

 

Als Unternehmen, Team, Führungskraft/Mitarbeitender kann eine Systemische Organisationsberatung (Consulting), Moderation, Teamentwicklung, Training oder ein Coaching in Anspruch genommen werden. Eine Beratung oder ein Coaching ersetzt keine gründliche körperliche Untersuchung und Behandlung durch einen Arzt oder eine Ärztin. Bei Beschwerden mit Krankheitswert ist der / die Kund*in ausdrücklich aufgefordert, sich in die Behandlung eines Arztes / einer Ärztin zu begeben.

 

Gemäß §1 Psychotherapeutengesetz der Bundesrepublik Deutschland wird eine Psychotherapie durch die WIN-COACH Reichl & Reichl GbR ausdrücklich ausgeschlossen und soll / kann auch nicht ersetzt werden.  Zur Dienstleistung zählt nicht die Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Störungen mit Krankheitswert oder die Heilbehandlung von psychischen Störungen.

 

2. // Gesundheitszustand

Der/die Kund*in versichert, dass er an keiner Erkrankung leidet, die seine/ihre Geschäftsfähigkeit beeinträchtigt oder die einer Beratung oder einem Coaching aus medizinisch-psychologischen Gründen zurzeit entgegensteht. Sollte aktuell eine Psychotherapie in Anspruch genommen werden, (oder angeraten sein) bestätigt der/die Klient*in, dass er/sie dies der WIN-COACH Reichl & Reichl GbR mitteilt und die/der behandelnde Therapeut*in über die Beratung (Art, Themen, Ziel, u. a.) dauerhaft informiert ist und dieser Beratung auch zustimmt.

 

3.// Beratungsausschluss

Sollten wir im o.g. vereinbarten Bereich der Zusammenarbeit den Eindruck gewinnen, dass der/die Kund*in psychiatrische Auffälligkeiten zeigt oder verwirrt ist, wird das Beratungsgespräch mit dem Hinweis, sich in eine entsprechende Behandlung zu begeben, abgebrochen.

 

Sollten wir im o.g. vereinbarten Bereich der Zusammenarbeit den Eindruck gewinnen, dass der/die Kund*in alkoholisiert oder unter Drogeneinfluss steht, wird die Beratung/das Coaching durch uns abgebrochen. 

 

Darüber hinaus werden Beratungen/Moderationen/Trainings/Coachings sofort abgebrochen, wenn der/die Kund*in religiös fanatische, sexistische, ableistische oder rassistische Äußerungen und/oder Beschimpfungen vornimmt.

 

 4. // Schweigepflicht

Alle im Rahmen der Beratung erhobene oder bekanntwerdende Daten werden vertraulich behandelt und ohne ausdrückliche Zustimmung durch die/den Klinet*in weder bezüglich der Inhalte der Beratungen sowie deren Begleitumstände, noch bezüglich Ihrer persönlichen Verhältnisse Auskünfte erteilt.

 

Die umfassende Schweigepflicht kommt nicht zur Anwendung, wenn wir aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist – beispielsweise bei Meldepflicht auf behördliche oder gerichtliche Anordnung.

 

Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte (d.h. Erziehungsberechtigte, Vormünder oder gesetzliche Betreuer), nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige.

 

Dies gilt ferner nicht, wenn in Zusammenhang mit der Beratung oder Coaching persönliche Angriffe gegen die/den Berater*in oder ihre Berufsausübung stattfinden und sie sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.

 

5. // Beratungserfolg

Gewünschten oder geplante Erfolge oder das Erreichen vereinbarter Ziele in der gemeinsamen Arbeit können wir nicht garantieren. Beide Parteien arbeiten jedoch nach bestem Wissen und Können daran, dass möglichst bald ein Coaching- und Beratungserfolg eintritt.

 

6. // Honorar und Bezahlung

Soweit nichts anderes vereinbart wurde, gelten die mit uns im bedarfsgerechten Angebot vereinbarten Honorarsätze. 

 

Die Bezahlung erfolgt nach schriftlicher Rechnungslegung oder nach jeder Sitzung in bar. Nach Rechnungsstellung ist innerhalb von 14 Tagen per Banküberweisung zu zahlen.

 

7. // Termine und Ausfallhonorar

Mit der Vereinbarung eines Termins gehen Sie eine vertragliche Beziehung ein.

Ein Coachingtermin muss mind. 3 Werktage im Voraus telefonisch oder schriftlich per E-Mail abgesagt werden (rechtzeitige Abmeldung), wenn der/die Kund*in diesen nicht wahrnehmen kann.

Nimmt der/die Kund*in den vereinbarten Termin ohne rechtzeitige Abmeldung nicht wahr, wird ein Ausfallhonorar in Höhe des vereinbarten Honorars fällig. 

Seminare/Teamentwicklungen/Moderationen:

Wird nach Zugang der Auftragsbestätigung die Maßnahme seitens des Auftraggebenden aufgehoben, werden bis dahin angefallene Arbeitsleistungen in Rechnung gestellt. Dazu zählen die gültigen Vereinbarungen aus dem durch den Auftraggeber schriftlich bestätigten Auftragsangebot bzw. Vor-Ort-Analyse, Auftragsklärung, Konzeption des Projekts bzw. der Teilprojekte sowie ggf. entstandene Material - und Reisekosten.

Des Weiteren gelten für Absagen folgende Stornostaffeln: 

  • Absage bis 40 Arbeitstage vor der Maßnahme: 50 % des vereinbarten Honorars
  • Absage bis 30 Arbeitstage vor der Maßnahme: 60% des vereinbarten Honorars
  • Absage bis 20 Arbeitstage vor der Maßnahme: 80% des vereinbarten Honorars
  • Absage ab dem 19. Arbeitstag vor der Maßnahme: 100% des vereinbarten Honorars

Wenn vereinbarte Termine aus zwingenden Gründen durch den Auftraggeber verschoben werden müssen, entsteht eine Stornogebühr von 20% des vereinbarten Honorars und die Erstattung bereits entstandener Buchungskosten. Ab der zweiten Terminverschiebung ist für den vereinbarten Termin, der verschoben wird, der volle vereinbarte Preis fällig. 

 

Absage seitens der Trainer/innen:

Für den Fall einer Absage von Trainer*innenseite auf Grund von Erkrankung oder anderen schwerwiegenden Gründen, wird dem Auftraggeber alternativ ein*e Ersatztrainer*in oder - Termin angeboten. Im Falle der vereinbarten Durchführung mit zwei Trainer*innen wird der Termin verschoben. 

8. // Beratungsdauer und Kündigung bei Coachings

Die Dauer und Termine der Sitzungen werden zwischen den Vertragspartnern im Erstgespräch und nachfolgend in beiderseitigem Einvernehmen mündlich vereinbart.

 

Beide Parteien sind berechtigt, den Beratungsvertrag ohne Angaben von Gründen zu beenden.

 

9. // Überlassene Unterlagen

An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem/der Klient*in überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form –, z.B. Fragebögen zur Vorbereitung  behält die WIN-COACH Reichl & Reichl GbR sich das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, es wird dem/der Kund*in die  ausdrückliche schriftliche Zustimmung hierzu erteilt.

 

10. // Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Vertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck am nächsten kommt.

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